Leitbild

Zweck

Die ERFA Elektro Industrie Zentralschweiz kurz ERFA-EIZ genannt, ist eine lose Vereinigung von Elektrofachleuchte aus der Zentralschweiz mit Entscheidungskompetenz im Bereich Elektro. Die Gruppe ist nicht als Verein organisiert.

Organe

Der Vereinigung steht ein Ausschuss von 3 ERFA-Mitgliedern vor, der alle 3 Jahre neu bestellt wird. Der Ausschuss wird durch einen Obmann geleitet. Der Ausschuss amtet ehrenamtlich, wird jedoch vom Jahresbeitrag befreit.

Im Ausschuss verwaltet ein Mitglied die Finanzen und ein Revisor kontrolliert jährlich die Jahresrechnung.

Tätigkeiten der ERFA-EIZ

Die ERFA-EIZ trifft sich jährlich 3 – 4 zu einem Anlass mit elektrotechnischem Hintergrund.

Ein weiterer Anlass pro Jahr dient der Förderung der Kameradschaft und dem Gedankenaustausch.

Zu Beginn des neuen Jahres trifft sich der Ausschuss zum Abschluss und stellt das Tätigkeitsprogramm für das Folgejahr zusammen. Das Programm wird den Mitgliedern anschliessend zugestellt.

Mitgliederstatus

Vollmitglieder sind Fachleute mit Entscheidungskompetenz im Bereich Elektro. Die Vollmitglieder zahlen jährlich einen Jahresbeitrag und müssen jährlich mindestens an einem ERFA-Treffen teilnehmen. Ansonsten erlischt die Mitgliedschaft. Erwartet wird die Teilnahme an den Pflichtanlässen.

Lieferantenvertreter sind Teilmitglieder und werden auf Antrag eines Vollmitgliedes oder des Ausschusses punktuell zu Veranstaltungen eingeladen. Die Lieferantenvertreter zahlen keinen Jahresbeitrag, dürfen aber vereinzelte Treffen ideell unterstützen (keine aktive Akquisition).

Unternehmervertreter sind Teilmitglieder und werden auf Antrag eines Vollmitgliedes oder des Ausschusses punktuell zu Veranstaltungen eingeladen. Die Unternehmervertreter zahlen keinen Jahresbeitrag, dürfen aber vereinzelte Treffen ideell unterstützen (keine aktive Akquisition).

Ehrenmitglieder sind altgediente ehemalige Vollmitglieder und bezahlen keinen Jahresbeitrag. Sie werden zu allen Veranstaltungen eingeladen.

Bei Austritt aus der Firma oder Eintritt in den Ruhestand (Pensionäre) bleibt die Mitgliedschaft der Unternehmung grundsätzlich bestehen. Ein Nachfolger aus der Unternehmung wird durch den Ausschuss bestätigt. Das austretende Mitglied kann weiterhin als Privatmitglied in der ERFA-EIZ verbleiben.

Mitgliederbeiträge

Die ERFA-EIZ finanziert sich über folgende Mitgliederbeiträge:

Vollmitglieder zahlen jährlich einen Beitrag, der durch den Ausschuss vorgeschlagen und die Änderungen durch die Mitglieder bestätigt werden.

Privatmitglieder bezahlen den Vollmitglieder Beitrag, Pensionäre bezahlen einen reduzierten Beitrag und Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

Lieferanten- und Unternehmervertreter zahlen keinen Jahresbeitrag.